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   BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62   

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BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62 (https://dejure.org/1963,1484)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1963 - 11 RV 568/62 (https://dejure.org/1963,1484)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1963 - 11 RV 568/62 (https://dejure.org/1963,1484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 201
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.1962 - 9 RV 634/60

    Festsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Soldat

    Auszug aus BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62
    Es entspricht dem Ziel und Zweck des Versorgungsrechts, die "durch" ein versorgungsrechtlich erhebliches Ereignis ausgelösten Schädigungen auszugleichen, nicht aber etwa alle Nachteile auszugleichen, die einem Versorgungsberechtigten nach seiner Schädigung ohne ursächlichen Zusammenhang mit der Schädigung erwachsen (BSG 17, 114 mit weiteren Hinweisen; BSG 17, 99).

    sondern - wie die meisten Beschädigten - in früheren Jahren gestellt, als er noch nicht an der erheblichen Übergewichtigkeit gelitten hat, so wäre seine MdE wegen der Schädigungsfolgen - auch nach Auffassung des LSG - sicher nicht mit 25 v.H. bewertet worden, weil sich die Schädigungsfolgen damals noch in "normalen" Grenzen gehalten, im vorliegenden Fall also nicht wesentlich ausgewirkt haben; dabei wäre es aber trotz der später - schädigungsunabhängig - entstandenen Fettleibigkeit auch geblieben, weil sich die Schädigungsfolgen nicht geändert und somit die Voraussetzungen einer Neufeststellung der Versorgungsbezüge nach § 62 Abs. 1 BVG nicht vorgelegen hätten (vgl. auch BSG 17, 99).

  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 1188/60
    Auszug aus BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62
    Es entspricht dem Ziel und Zweck des Versorgungsrechts, die "durch" ein versorgungsrechtlich erhebliches Ereignis ausgelösten Schädigungen auszugleichen, nicht aber etwa alle Nachteile auszugleichen, die einem Versorgungsberechtigten nach seiner Schädigung ohne ursächlichen Zusammenhang mit der Schädigung erwachsen (BSG 17, 114 mit weiteren Hinweisen; BSG 17, 99).
  • BSG, 09.12.1959 - 10 RV 591/56
    Auszug aus BSG, 25.06.1963 - 11 RV 568/62
    Ein "Vorschaden" in diesem Sinne ist aber noch nicht anzunehmen, wenn - ohne daß vor dem Eintritt der Schädigung ein krankhaftes Geschehen vorgelegen hat (vgl. auch Urt. des BSG vom 9.12.1959 - 10 RV 591/56 - und Wilke, in "Die KOV", 1960 S. 81) - sich nach dem Eintritt der Schädigung gezeigt hat, daß der Kläger auch eine "konstitutionelle Neigung" zur Übergewichtigkeit hat.
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 259/20

    Verschlechterung am erstgeschädigten Auge nach einem weiteren Unfall am anderen

    Anders sei es dann, wenn ein Vorschaden vorliege, die Fettsucht also auf krankhaften Veränderungen beruhe, die konstitutions- oder krankheitsbedingt schon vor der Schädigung vorgelegen haben; es müsse jedoch schon ein krankhaftes Geschehen vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 25.6.1963 - 11 RV 568/62 -, juris Rn. 15 ff.).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 VK 12/13

    Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen nach einem höheren Grad der Schädigung

    Denn mit dem Ende des schädigenden Vorgangs ist zugleich die versorgungsrechtlich beachtliche Ursachenkette abgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1963, Az.: 11 RV 568/62).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a BV 100/84

    Keine Neufeststellung, wenn sich der Vorschaden verschlimmert, die

    Die Revision ist auch nicht wegen einer Abweichung vom Urteil des BSG in BSGE 19, 201 : SozR Nr. 16 zu % 30 BVG zuzulassen ($ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGS).

    Der Kläger bestätigt aber die Auffassung des Berufungsgerichts, daß sein Fall anders liege als der in BSGE 19, 201 entschiedene.

  • BSG, 27.07.1965 - 10 RV 659/63

    Keine Berücksichtigung von Nachschäden bei der Festsetzung der Minderung der

    Dagegen müssen die späteren, nach der Schädigung bzw" dem Ende der Schädigung auftretenden Gesundheitsstörungen (sog° Nachschäden) bei der Bemessung der MdB außer Betracht bleiben, weil sie im Zeitpunkt des bei dem Beschädigten zu vergleichenden Gesundheitszustandes noch nicht vorhanden gewesen sind (s° dazu auch BSG 17" 114, 116, 117 und BSG 19, 201 ff)c Diesem Grundsatz ist das LSG zwar bei der Bemessung der MdB gemäß @ 30 Abs° 1 BVG gefolgt; es hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß die bei dem Kläger nach dem Kriege aufgetretene schädigungsunabhängige Taubheit links als sog° Nachschaden bei der Bemessung der MdB keine Berücksichtigung finden kann" Bei der Beurteilung der Frage, ob die MdB des Klägers wegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins gemäß 5 30 Abs° 2 BVG zu erhöhen ist, hat es aber diesen Grundsatz Verlassen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die MdE deshalb höher zu bemessen sei, weil der Kläger im Jahre 1954 durch das Zusammenwirken der anerkannten, Schädigungsfolge mit dem Nachschaden Taubheit links gezwungen war, seinen Beruf als Kraftfahrer aufzugeben.

    durch den Vergleich der Erwerbsfähigkeit vor und nach der Schädigung zu ermitteln ist, hat sich damit nichts geändert° Wenn also bei einem Beschädigten der Beruf zu berücksichtigen ist, muß die Erwerbsfühigkcit in diesem Beruf unmittelbar vor und nach der Schädigung gegenübergestellt werden° Die Besonderheit, daß eine Schädigung zeitlich anhalten und fortwirken kann, so daß damit "der Zeitpunkt nach der Schädigung" sich von den militärischen oder kriegerischen Geschehnissen (dem Eintritt des schädigenden Ereignisses) entfernt, wie etwa bei einem späten erstmaligen Auftreten einer anzuerkennenden Gesundheitsstörung oder beim Eintritt einer Versehlimmerung einer anerkannten Gesundheitsstörung, braucht im vorliegenden Fall nicht näher erörtert zu werden, da ein solcher Fall beim Kläger nicht vorliegt° Das LSG hätte im vorliegenden Fall also prüfen müssen, ob der Kraftfahrerberuf, der nach den Feststellungen des LSGals der vor der Schädigung ausgeübte Beruf des Klägers anzusehen ist, von dem Kläger unmittelbar nach der Schädigung nicht mehr (@ 30 Abs° 2 Buchst" a BVG) oder nur unter den Voraussetzungen des 5 30 Abso 2 Buchst" b BVGausgeübt werden konnte" Nur dieser Zeitpunkt ist nämlich für die Feststellung der MdB maßgebend; nicht ein späterer (BSG 19, 201 ff)" Damit aber sind die sogenannten Nachschäden, d"h° Gesundheitsstörungen, die erst nach der Schädigung von dieser unabhängig eingetreten sind" bei der Feststellung der MdB gemäß $ 50 Abs° 2 BVG bei besonderer Berufsbetroffenheit ebensowenig zu berücksichtigen wie bei der Festsetzung der MdB gemäß 5 30 Abs° 1 BVG, wenn keine Berufsbetroffenheit vorliegt (vglo BSG 17, 99 ff, 114 ff; 19; 201 ff; Urt° des erkennenden Senats vom 6" August 1963 - 10 RV 1331/60 -)" Das Ergebnis folgt zwanglos auch aus der Überlegung, daß dann, wenn es nach dem Gesetz nur eine MdB gibt (BSG 22, 82 ff), diese MdE auch nur nach einem einheitlichen und nicht nach unterschiedlichen Grundsätzen ; festgesetzt.

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Es wird auf die individuellen Gegebenheiten dieses Beschädigten -"so wie er beschaffen ist" (BSG 19, 201, 202) - abgestellt (ähnlich auch das Zivilrecht: Vgl. Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht, 12. Aufl., TZ 76, S. 45 mit Nachw.).
  • LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13

    Überprüfungsantrag und Nachschaden

    Denn mit dem Ende des schädigenden Vorgangs ist zugleich die versorgungsrechtlich beachtliche Ursachenkette abgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1963, Az.: 11 RV 568/62).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 19/13

    Spätere unfallunabhängige Nachschäden sind von der Entschädigungspflicht

    Denn mit dem Ende des schädigenden Vorgangs ist zugleich die versorgungsrechtlich beachtliche Ursachenkette abgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1963, Az.: 11 RV 568/62).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Leistung gestellt und beschieden wird (BSG 19, 201, "202; Urteil vom 26. August 1965 - 9 RV 1142/61).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VK 5547/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - GdS-Feststellung -

    Dieses Ergebnis ist nicht etwa unbillig; es entspricht dem Ziel und Zweck des Versorgungsrechts, die durch ein versorgungsrechtlich erhebliches Ereignis ausgelösten Schädigungen auszugleichen, nicht aber etwa alle Nachteile auszugleichen, die einem Versorgungsberechtigten nach seiner Schädigung ohne ursächlichen Zusammenhang mit dieser Schädigung selbst erwachsen (BSG, Urteil vom 29.05.1962 - 7/9 RV 634/60 - SozR Nr. 19 zu § 62 BVG; BSG, Urteil vom 19.06.1962 - 11 RV 1188/60 - SozR Nr. 15 zu § 30 BVG; BSG, Urteil vom 25.06.1963 - 11 RV 568/62 - SozR Nr. 16 zu § 30 BVG).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

    Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden haben (BSGE 17, 99; 17, 114; 19, 201; 23, 188; 27, 142; 41, 70 = SozR 3100 § 30 Nr. 11; BSGE 47, 123 = SozR 3100 § 89 Nr. 7).
  • BVerwG, 22.05.1969 - II C 105.65

    Zur Bewertung der dienstunfallbedingten MdE eines durch Vorschädigung in der

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 59/83
  • BGH, 09.05.1968 - IX ZR 193/66

    Rechtsmittel

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.1975 - L 6 V 58/75

    Zum sogenannten schädigungsunabhängigen Nachschaden

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